Wohnfläche

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Die Wohnfläche ist der wichtigste wertbildende Faktor in Bezug auf eine Immobilie in München. In jedem Verkaufsexposé und in dem Fall, wenn eine Wohnung vermietet wird, stellt die Wohnfläche eine zentrale Information dar. Sie ist ein direkter Ansatzpunkt, wenn ein Kaufpreis ermittelt werden soll. Hierzu muss man die Wohnfläche mit einem ortsüblichen Quadratmeterpreis multiplizieren, um die Höhe des Kaufpreises zu berechnen. Die Wohnfläche spielt daher eine essentielle Rolle, wenn Sie eine Eigentumswohnung in München kaufen, vermieten oder verkaufen wollen. Fehler bei der Angabe oder der Berechnung der Wohnfläche haben unmittelbar eine Auswirkung hinsichtlich etwaiger Gewährleistungsansprüche auf Käufer- oder Mieterseite. Das Wohnflächenmaß kann aus Grundrisszeichnungen und Bauplänen der entsprechenden Immobilie in München entnommen werden, wobei geringfügige Toleranzen nicht beanstandet werden. Die Hauptproblematik besteht vielmehr in der korrekten Berechnung der Wohnfläche. Die Hauptfehlerquelle liegt oft darin, dass sämtliche Grundflächen voll berechnet werden oder Räume in die Berechnung mit einfließen, die nicht anrechnungsfähig sind. In Immobilienkaufverträgen sollte daher immer auf Grundrisszeichnungen verwiesen werden, um spätere Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Die Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche bildet die Wohnflächenverordnung. Folgende Räume können als Wohnfläche gewertet werden: Badezimmer, WC, Dielen und Flure, Kinderzimmer, Küchen, Esszimmer, Schlafzimmer und Wohnzimmer, Nebenräume (z.B. eine Abstellkammer) und Gästezimmer. Dabei kann nicht jeder der aufgeführten Räume zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden, können Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von zwei Metern voll angerechnet werden währende Räume mit einer Höhe von ein bis zwei Metern nur zur Hälfte Eingang in die Wohnflächenberechnung finden. Wenn die Höhe der Räume weniger als einen Meter (z.B. bei Dachschrägen), wird die Fläche nicht mehr als Wohnfläche gewertet.

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