Eigentumswohnung

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Im Normalfall versteht sich unter Eigentum, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus. Dabei kann sich die Immobilie im Alleineigentum befinden oder verschiedenen Eigentümern gehören. Sind in einer Immobilie mehrere Wohnungen vorhanden, können diese nicht einzeln verkauft werden, weil sie keine rechtlich unabhängige Wohnstätte darstellen. Bei Eigentumswohnungen gestaltet sich die Rechtslage allerdings anders.  Eigentumswohnungen dürfen einzeln verkauft werden und sind Gegenstand des Rechtsverkehrs. In diesem Fall ist Rede von Sondereigentum und es besteht die Möglichkeit diese aus dem Gesamtobjekt zu trennen. Das Wohneigentumsgesetzt besagt, dass zu Wohnzwecken Wohnungseigentum und bei gewerblichen Räumen Teileigentum allgemein anerkannt werden kann. Weiter definiert das Wohneigentumsgesetz, dass eine Eigentumswohnung als Wohnungseigentum zu betrachten ist. Weiter definiert §1 II WEG, dass Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung ist. Voraussetzung dabei ist, dass die Zimmer lediglich für Wohnzwecke zur Verfügung stehen. Jegliche anderweitige Nutzung führt dazu, dass die Räume als Teileigentum gelten. Die Investition in eine Eigentumswohnung in München, lässt Raum für viele Optionen. Von der Selbstnutzung bis hin zur profitablen Vermietung. Allerdings trägt der Eigentümer der Eigentumswohnung auch selbst die Verantwortung und muss für alle Kosten aufkommen. Entstehen Kosten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen diese im Normalfall von der Eigentümergemeinschaft getragen werden.

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