IMMOBILIEN IN UND UM MÜNCHEN KAUFEN
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IMMOBILIEN IN MÜNCHEN KAUFEN
Endlich in die eigenen vier Wände oder auf der Suche nach einem sinnvollen Investment in München? Vorteile für den Immobilienkauf gibt es viele. Ob sich der Kauf lohnt, hängt aber immer auch von der persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie beim gesamten Kaufprozess, begleiten Sie kompetent und hoffentlich begeistern wir Sie auch. Denn das ist unsere Devise, nach der wir arbeiten: Beraten, Begleiten, Begeistern. Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir den Immobilienmarkt in München und Umgebung bestens. Das macht die KWAG zu Ihrem Spezialist: Für den Kauf von Bestandsimmobilien, aber auch den Vertrieb von Neubauprojekten, die wir gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln.
Immobilien kaufen: Wer zahlt die Maklergebühr und wie hoch ist sie?
Weil früher meist Mieter und Käufer die Maklergebühren bezahlen mussten, gab es in den letzten Jahren einige gesetzliche Änderungen. Diese hatten zum Ziel, die für Mieter und Käufer anfallenden Nebenkosten zu reduzieren. Denn früher profitierten Verkäufer und Vermieter gleich doppelt. Durch die Beauftragung eines Maklers sparten sie eine Menge Arbeit, doch bezahlen musste die Gegenseite. Bei Mietwohnung muss daher seit dem 1. Juni 2015 die Vertragspartei, die einen Immobilienmakler beauftragt, diesen auch bezahlen. Dieses sogenannte Bestellerprinzip gilt seit dem 23. Dezember 2020 in leicht abgewandelter Form auch für den Verkauf. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und zahlen somit gleich viel.
Wer wählt den Notar aus und bezahlt die Gebühren?
Haben sich Käufer und Verkäufer über den Kauf des Eigenheims geeinigt, folgt der Gang zum Notar, um den Kauf abzuschließen. Es ist üblich, dass der Käufer den Notar auswählt, da er die Kosten der Beurkundung tragen muss. Bei Fremdfinanzierung kommt zum Notarvertrag noch ein Vertrag über die Bestellung der Grundschuld hinzu. Ist das Objekt noch belastet, müssen zunächst die alten Grundschulden des Verkäufers gelöscht, d. h. das Objekt lastenfrei gestellt werden. Für die Übernahme dieser Kosten ist der Verkäufer verantwortlich.
Welche Grunderwerbsteuer wird fällig?
Seit 1997 beträgt die Grunderwerbsteuer in Bayern nur 3,5 Prozent. Damit liegt Bayern unterhalb der Sätze anderer Bundesländer. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe des Steuersatzes selbst festlegen. Insbesondere ärmere Länder haben den Steuersatz in Folge immer weiter nach oben geschraubt. Spitzenreiter sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,0%. Kostet eine Immobilie 500.000 EUR, sparen die Käufer in Bayern somit 15.000 EUR. Dies ist ein beachtlicher Hebel, um die Nebenkosten für Immobilienkäufer zu reduzieren.
Wie ist der Prozess bis zur Eintragung im Grundbuch?
Etwa sechs Wochen nach Abschluss des Notarvertrags geht dem Käufer der Grundsteuerbescheid zu. Nach Zugang hat er sechs Wochen Zeit, die Steuer zu begleichen. Gibt es darüber hinaus keine weiteren Steuerschulden des Käufers, stellt das Finanzamt dem Notar die sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden darf. Der Käufer ist somit der rechtmäßige Eigentümer.
LIEBER EINENEUBAUIMMOBILIE
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