Vorfälligkeitsentschädigung

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Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, jedoch noch ein längerer laufender Festzins-Kredit für die Immobilie besteht, sind zwei grundlegende Dinge zu beachten: Bei Verkauf Ihrer Immobilie in München haben sich durchaus ein berechtigtes Interesse, einen damit verbundenen Kreditvertrag vorzeitig zu beendigen. Hier kann die Bank nicht einfach darauf bestehen, dass der Vertrag erfüllt wird. Sie hat aber durchaus das Recht, den durch eine Kündigung entstehenden Schaden entsprechend geltend zu machen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Eigentümer, die die Absicht verfolgen, Ihre Immobilie in München zu verkaufen, sind vor einem Verkauf gut damit beraten zu überprüfen, ob und in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, und ob ein Einspruch sinnvoll ist. Allerdings entfällt eine Vorfälligkeitsentschädigung dann, wenn ein entsprechender Hypothekendarlehensvertrag nach Ablauf von zehn Jahren und einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt wird (Siehe § 489 Abs. I Nr. 2 BGB). In vielen Fällen sind die Widerrufsbelehrungen der Banken mit Mängeln behaftet. Ist dies der Fall können Darlehensnehmer ihren Kreditvertrag widerrufen und das Hypothekendarlehen zurückzahlen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Vor Ablauf von zehn Jahren steht einem Darlehensnehmer nur in Ausnahmefällen ein Kündigungsrecht zu. Aber nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorgetragen wird und seit der Auszahlung des Darlehens sechs Monate bereits vergangen sind (Siehe hierzu § 490 Abs. II BGB). Als berechtigtes Interesse wertet das Gesetz den Fall, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie verkaufen will. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf der Immobilie privat oder beruflich motiviert ist. Die Bank hat aber Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wen der Darlehnsnehmer kündigt.

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