Jahresabrechnung

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Eigentumswohnungen, speziell im Bereich des Sondereigentums, erzeugen immer Kosten. Die geläufigsten sind dabei die Verbrauchskosten wie beispielsweise Wasser- und Stromkosten, die der Eigentümer zu stemmen hat. Der § 16 II WEG legt fest, dass jeder Wohnungseigentümer die „Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach dem Verhältnis seiner Anteile zu tragen hat“. Die Jahresabrechnung, welche vom Verwalter der Wohnungseigentümergesellschaft erstellt wird, gibt detailliert Aufschluss darüber wie hoch die Kosten des Sondereigentums sind und die Aufwendungen der laufenden Bewirtschaftung sind. Wenn eine Immobilie bzw. eine Eigentumswohnung verkauft wird, ist die Jahresabrechnung wesentlicher Gegenstand der Unterlagen. Steuerlich wird die Jahresabrechnung in der Einnahmen-/Ausgabenrechnung berücksichtigt.

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