BEG

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Bundesförderung bei Neubauprojekten der KWAG München

BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude und ist eine reformierte Förderung des Bundes. Das Klima soll bis 2030 verbessert werden und dafür bedarf es einiger Maßnahmen. Seit dem 01. Juli 2021 gilt das BEG und ist für Wohngebäude sowie Gewerbebauten zuständig. Als Hintergrundinformation: Zum 24.01.2022 wurde die KfW-Förderung EH55 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Die bis dahin eingereichten Anträge wurden noch geprüft. Später eingegangene Anträge fallen nicht mehr unter die KfW-Förderung. Dabei stoppte die Förderung des EH 55, Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 55 vorzeitig, da die Beträge bereits voll ausgeschöpft waren. Ein EH55 benötigt nur 55% des Primärenergiebedarfs zum Vergleichsgebäude 100. Für die Bundesregierung ist dies mittlerweile Baustandard bzw. Mindeststandard und gilt nicht mehr als förderfähig. Bei Neubauprojekten der KWAG München wird großer Wert auf Nachhaltigkeit und den Einsatz erneuerbarer Energien gelegt. Welche Förderung für welches Bauprojekt möglich ist, erfahren Sie von den Mitarbeitern der KWAG.

Was ist nach BEG förderfähig?

Das BEG gilt seit 2021 und ersetzt BAFA sowie KfW. Dabei kann man Förderungen in Höhe von bis zu 33.000 Euro pro Maßnahme beantragen. Die KfW an sich bleibt weiter bestehen, ebenso das BAFA. Sie sind die Träger der Förderungen. Lediglich die Förderprogramme änderten sich. Im BEG sind die Förderprogramme neu strukturiert und anders zusammengefasst. Das Ziel hinter der Reform ist die Steigerung der Attraktivität von Bauförderungen und die Senkung des CO2-Ausstoßes. Denn allen voran stehen die Erneuerbaren Energien und diese sollen gefördert werden. Nachhaltige und energieeffiziente Maßnahmen wie die von der KWAG und ihren Bauträgern sollen gesteigert werden. Auch das Antragsverfahren ist nun vereinfacht. Einzelmaßnahmen regelt das neue BEG EM durch den Zuschussträger BAFA und den Kreditträger KfW 262. Wer komplett in seinem Wohngebäude sanieren möchte oder neu baut, für den greift das KfW 461 sowie das KfW 262-Programm. Bei Nichtwohngebäuden unterteilt es sich ebenfalls in Zuschuss oder Kredit. Besonders einfach: Mittlerweile gibt es nur noch ein Antragsformular für alles.

Energieberatung ist förderfähig

Bei der Vielfalt an energetischen Maßnahmen kann man schnell den Überblick verlieren. Daher kann man auch eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Der Förderzuschuss ist gestiegen. 50% der förderfähigen Kosten kann man in Anspruch nehmen. Liegen die förderfähigen Kosten beispielsweise bei 10.000 Euro, so kann man 5.000 Euro Förderung erhalten. Dies gilt für Förderungen nach KfW 261 und 461. Beim BEG EM ist die Obergrenze 5.000€, auch hier gelten die 50% Förderung. Weitere Informationen zu Förderungen bei Neubauprojekten der KWAG sowie bei Bestandsimmobilien und Sanierung erhalten Sie von den Mitarbeitern der KWAG in München.

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