Baulastenverzeichnis
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Alle Baulasten auf Grundstücken stehen im Baulastenverzeichnis oder im Grundbuch
Das Baulastenverzeichnis gibt es für fast jedes deutsche Bundesland. Alle Baulasten werden dort dokumentiert. In Bayern und Brandenburg gibt es kein offizielles Baulastenverzeichnis. Denn die Lasten findet man für jedes Grundstück und jede Immobilie im jeweiligen Grundbuch im Abschnitt II der Grunddienstbarkeiten. Wichtig zu wissen ist, dass Baulasten stets öffentlich-rechtlich sind, also nie im Zivilrecht anzutreffen sind. Gerade beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken sollten Sie über die Baulasten Bescheid wissen. Die Makler der KWAG Immobilien München geben Ihnen gerne Auskunft über die Baulasten Ihrer potentiellen neuen Immobilie. Denn vorab genaustens Bescheid zu wissen, ist beim Immobilienkauf in München essentiell. Das bietet Transparenz und Sicherheit bei der Investition. Außerhalb Bayerns und Brandenburgs ist es einfacher, sich über Baulasten zu informieren, denn dort kann man in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Die Baulasten sind dort nämlich nicht im Grundbuch festgehalten.
Verpflichtungen des Bauherrn
Bis auf Bayern und Brandenburg sind alle Baulasten im Baulastenverzeichnis zu finden. Dieses verwalten die jeweiligen Gemeinden oder Städte. Bei diesen Lasten spricht man auch von öffentlich-rechtlichen Lasten gegenüber einer Baubehörde. Mit einer Eintragung hat man damit bestimmte Forderungen und Verpflichtungen, das eigene Grundstück betreffend. Grundsätzlich wird das Baulastenverzeichnis bei jedem Bauantrag überprüft. Entspricht es nicht den Vorgaben, können Baulasten in Kraft treten. Beispielsweise wenn die Nachbarfläche als Abstandsfläche gehandelt wird. Dabei sind beide Parteien zur Unterschrift und zum Einverständnis verpflichtet. Die Unterlagen und Dokumente sind Teil des Antrags und diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde abgeben. Beim Verkauf der Immobilie über die KWAG haben Käufer berechtigtes Interesse am Baulastenverzeichnis für die jeweilige Wohneinheit und das Grundstück. Denn sobald eine Baulast vorhanden ist, ist die Durchsetzung verpflichtend. Dabei muss die von öffentlichem Interesse sein. Ist dies nicht mehr der Fall, wird sie gelöscht.
Beim Kauf die Baulasten berücksichtigen
Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück über die KWAG in München kaufen? Dann geben Ihnen die Mitarbeiter der KWAG zunächst Einsicht in die wichtigen Unterlagen und Pläne des Objekts. Handelt es sich um eine Bestandsimmobilie, kann die Einsichtnahme ins Grundbuch wichtig sein. Denn in Bayern und Brandenburg sind die Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis, sondern im jeweiligen Grundbuch zu finden. Seriöse Makler weisen Sie vor dem Kauf bereits auf bestehende Lasten hin. Ein lastenfreies Grundstück ist in der Regel teurer als solche mit öffentlich-rechtlichen Baulasten.