Baulast

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Wichtiges Kaufkriterium bei Grundstücken ist die Baulast

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, die dem Grundstückseigentümer obliegen. Vor einem Verkauf oder Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sollten alle Beteiligten über die Baulasten im Bilde sein. Die Informationen zur Baulast sind im Grundbuch vermerkt und können eingesehen werden. Die Einsicht sollte vor dem Kauf erfolgen. Ihre Makler bei der KWAG München unterstützen Sie dabei. Baulasten können Verpflichtungen sein, aber auch die Nutzung und Bebaubarkeit von Flächen einschränken. Dabei kann das Privateigentum durch Rechte Dritter beschränkt sein.

Baulasten sind Verpflichtungen

Die Baulast ist eine Verpflichtung, die der Eigentümer des Grundstücks gegenüber einer Baubehörde hat. Dazu zählen aber nur solche Regelungen, die noch nicht durch andere, z. B. geltende Bauordnungen angewendet werden. Die verschiedenen Lasten entnehmen Sie dem Baulastenverzeichnis oder Sie fragen bei den Maklern der KWAG Immobilien in München an. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten findet man Baulasten nicht überall in Deutschland im Grundbuch. Nur in Bayern und Brandenburg sind diese in Abteilung II des Grundbuchs vermerkt. Zum einen gibt es die Abstandsflächenbaulast. Dabei muss man zwingend den nötigen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Die Anbaulast besagt, dass an Straßen grenzende Bauten eine geschlossene Front besitzen müssen. Dies ist vor allem für das Gesamtbild wichtig. Eine Stellplatzbaulast besagt, dass man abgestellte Fahrzeuge auf seinem Grundstück dulden muss. Ist ein Grundstück nicht an die Versorgungsleitungen angeschlossen, kann dies über das eigene Grundstück erfolgen. Auch das hat man dann hinzunehmen. Und bei der Spielplatzflächenbaulast müssen ab fünf Wohnungen auch Spielmöglichkeiten für Kinder bereitgestellt werden.

Lasten vor Kauf eruieren

Die Informationen über Baulasten erhalten Sie bei Grundstücks- und Immobilienkäufen über die KW AG München immer. Kaufen Sie privat oder über andere Makler, fordern Sie unbedingt Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Denn die Baulasten werden auch bei Eigentumsumschreibung mit übertragen. Auch Notare überprüfen dies vorher meist nicht. Die Experten der KWAG Immobilien in München prüfen und bewerten auch die Wertminderung oder –steigerung der Baulast auf Ihr Grundstück. Offizielle Immobiliengutachter der KW AG bewerten dies genau.

Baulasten gehen an neue Eigentümer über

Wenn die Baustelle oder das zu bebauende Areal über keine Stellplätze verfügt, ist es möglich, eine Stellplatzbelastung zu hinterlegen. So kann man die Nachbar-Eigentümer verpflichten, Parkplätze bereitzuhalten. Auch Überfahrbaulasten sind bindend. Vor allem für Rettungsfahrzeuge sind diese Wege essentiell. Denn Zufahrtswege können mit einer Baulast belegt werden, wenn dies Rettungswege sind. Dann muss der Weg stets frei bleiben und man darf ihn auch nicht mit einem Tor, einer Tür, einer Sperrung oder ähnlichem versehen.

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