Baugenehmigung

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Baugenehmigung ist essentiell für Bauvorhaben

Bevor man ein Haus baut, bedarf es einer Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde bzw. des Landratsamtes. Sie ist die Voraussetzung, ein Gebäude auf einem von der KWAG gekauften Grundstück zu errichten. Muss man öffentlich-rechtliche Vorgaben einhalten, ist die Baugenehmigung noch wichtiger. Errichtet man ein Gebäude in München ohne die entsprechende Genehmigung, kann der Abriss gefordert werden. Dies ist teuer, aufwendig und ärgerlich. Daher gilt es: Vor jedem Bau erfolgt die Baugenehmigung. Und die benötigt man auch für eine Garage oder manchmal auch für einen Zaun. Den von einem Planer oder Architekten erstellten Bauplan reicht man bei der Gemeinde oder Stadt ein und diese leiten ihn ans Landratsamt weiter. Wird der Bauplan in seiner Form abgelehnt, kann man Widerspruch einlegen. Oft liegt es aber lediglich an Kleinigkeiten in der Planung, die schnell und einfach umgesetzt werden können.

Den Bauantrag stellen

Zur Bauantragstellung gibt es amtliche Vordrucke, die man verwenden sollte. Ihr Architekt ist meist in der Erstellung von Bauanträgen geübt und kennt die erforderlichen Formalitäten. Den Bauantrag muss man in Papierform einreichen mit beiliegenden Kopien. Ganz wichtig und häufig vergessen sind alle einzuholenden Unterschriften. Neben den Bauherren müssen auch angrenzende Nachbarn auf dem Bauantrag unterschreiben. Zum Bauvorhaben gehören der Lageplan, Grundrisse, Baubeschreibung, Flächenberechnung und weitere Unterlagen. In der Musterordnung finden Sie alle wichtigen Informationen dazu. Aber auch die Mitarbeiter der KWAG können Ihnen dazu Auskunft geben.

Ein Architekt unterstütz bei der Erstellung des Bauantrags

Da Laien meist nicht die Voraussetzungen erfüllen, wird ein Architekt oder Ingenieur beauftragt. Dieser kennt sich mit allen Formalitäten eines Bauantrags aus. Ein Bauantrag enthält alle wesentlichen Aspekte, die für den Hausbau nötig sind. Auch wichtig ist eine Erklärung, dass der Bau nicht gegen Verordnungen oder Gesetze verstößt. Dies muss schriftlich bei der Baubehörde eingereicht werden. Müssen Sie nicht nachbessern und erfolgt ein positiver Bescheid, dürfen Sie innerhalb von drei Jahren Ihr Bauvorhaben umsetzen. Wie lange jedoch die Entscheidung dauert, hängt von der jeweiligen Behörde und auch vom Antragsvolumen ab. Manchmal geht es schnell, es kann aber auch bis zu sechs Monate dauern. Kalkulieren Sie diese Zeit unbedingt mit ein. Baut der Bauherr ohne Genehmigung drohen Bußgelder und der Abriss. Wenn Sie noch auf der Suche nach dem passenden Grundstück sind, dann wenden Sie sich an die Mitarbeiter der KWAG in München, Leopoldstraße 204a.

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