Bebauungsplan

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Was steht im Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan beschreibt eindeutig die Eigenschaft der baulichen Nutzung. Zusätzlich erhält man durch die Baunutzungsverordnung eine Auflistung von Baugebieten, welche sich durch ihre generelle Zweckbestimmung unterscheiden und stellen somit die zulässige bauliche Nutzung dar. An die Charakterisierung der Bebaubarkeit ist die planende Gemeinde immer gebunden. Wie ein Grundstück bebaut bzw. genutzt werden kann, ist somit abhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplans. In diesem ist auch festgelegt, wie viel Fläche die Bebauung maximal einnehmen darf, an welcher Stelle des Grundstücks gebaut werden darf und wie viele Etagen zulässig sind.

Ist der Bebauungsplan in jedem Ort gleich?

Bebauungspläne können sich je nach Standort in Bezug auf Haustyp, Dachform und Baumaterial unterscheiden. Des Weiteren wird im Bebauungsplan festgelegt, wo und welche Bepflanzung erfolgen soll.

Was passiert wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist?

Ist kein Bebauungsplan vorhanden, so ist sich nach den Vorschriften des Innenbereichs, § 34 BauGB oder die des Außenbereichs (§ 35 BauGB) zu richten. Eine im Vorfeld sorgfältig erarbeitete Bauvoranfrage, erleichtert das Vorhaben und räumt Unklarheiten rechtzeitig aus dem Weg.

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