Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Wann gibt es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Nach Paragraph 3 und 7 des Wohnungseigentumsgesetzes, müssen Wohnungen und Räume baulich hinreichend voneinander abgegrenzt sein. So kann ein Mehrfamilienhaus beim Grundbuchamt nur in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, wenn sowohl eine Abgeschlossenheitsbescheinigung als auch ein Aufteilungsplan vorhanden ist. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung dient als Erweis dafür, dass die Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes sowohl getrennt sind als auch über jeweils einen eigenen Ein- bzw. Zugang verfügen. Des Weiteren muss auf der Abgeschlossenheitsbescheinigung jede Wohnung über ein Bad und eine Küche verfügen wodurch eine Wohnung auch erst als solche benutzt werden kann.

Voraussetzungen für die Genehmigung

Eine weitere Voraussetzung für die Genehmigung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zudem, dass die Räume mit Wänden und Decken getrennt sind. Zusätzlich dazu, müssen die Räume einen Schall und Wärmeschutz aufweisen. Der Aufteilungsplan dokumentiert und zeigt dabei die Grundrisse der einzelnen Wohnräume. Folgende Unterlagen sind für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig: Antrag, Lageplan, aktueller Grundbuchauszug und der Aufteilungsplan. Letzteres wird gewöhnlich von einem Architekten erstellt und stellt einen Baustein der Teilungserklärung dar. Dabei spiegelt dieser nicht nur die Grundrisse der Wohneinheiten, sondern ebenfalls die jeweils entsprechenden Abstellräume, Gebäudeansichten und Schnitte.

Alle Wohneinheiten klar nummeriert

Alle Wohnungen müssen mit Nummern versehen werden, die fortlaufend zu führen sind. Die Nummern der dazugehörigen Abstellräume und PKW-Stellplätze müssen sich mit den Nummern der Wohnungen decken. In Bayern belaufen sich die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung landesweit auf ca. 25 bis 150 € pro Einheit. Zu beachten bei den Kosten einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gilt es allerdings zu beachten, dass diese von Bundesland zu Bundesland variieren.

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