Umwandlungsverbot für Mietwohnungen ab 1. Juni 2023

Umwandlungsverbot von Miets- in Eigentumswohnungen gilt ab Juli 2023 in 50 bayerischen Kommunen.

Bayern beschließt ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen. Die Verordnung gilt ab 01. Juni 2023 auch in München.

Bayern beschließt ein Umwandlungsverbot für Mietswohnungen. Die Verordnung gilt ab 01. Juni 2023 und gilt in 50 bayerischen Kommunen, darunter auch München. Mit diesem Umwandlungsverbot setzt Bayern das Baulandmobilisierungsgesetz um. Aktuell betrifft es größere Mietshäuser und ist befristet bis Ende 2025.

In Kommunen mit einem als ‚angespannt‘ eingestuften Immobilienmarkt führt der Freistaat Bayern das Umwandlungsverbot zum 01. Juni 2023 ein. In den 50 bayerischen Kommunen dürfen Mietwohnungen dann nicht mehr ohne die Genehmigung der Aufsichtsbehörde umgewandelt werden. Bereits Ende April beschloss der Ministerrat die Verordnung, die zunächst bis Ende 2025 befristet ist. Darunter fallen Mietshäuser mit mehr als zehn Einheiten bzw. Wohnungen.

Gilt nur für Mietshäuser ab elf Wohnungen

Die Verordnung besagt, dass es zur Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen eine Genehmigung bedarf. Für kleinere Mietshäuser, sprich bis zu zehn Wohnungen, ändere sich jedoch nichts, so die Aussage von Bauminister Christian Bernreiter. Zudem lobt er: „Die heute beschlossene Regelung schafft einen guten Ausgleich zwischen einem besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungen und dem bundesgesetzlich vorgesehenen Kleineigentümerschutz.“ Der Mieterschutz hingegen übt Kritik.

Bayern lässt sich Zeit

In anderen deutschen Bundesländern wurde die Verordnung bereits umgesetzt. In Berlin beispielsweise schon im Jahr 2021. Das Umwandlungsverbot ist ein Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes, welches bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde. Das Umwandlungsverbot greift nun ab Juni und ist zunächst bis Ende des Jahres 2025 befristet. Ob es noch weiter verschärft oder verlängert wird, ist aktuell noch unklar. Der Bund möchte in erster Linie die Mieter schützen und bezahlbaren Wohnraum erhalten. Unter die Verordnung fallen lediglich Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen, was gleichzeitig dem Kleineigentümerschutz zugutekommen soll.

Welche Kommunen betrifft das Umwandlungsverbot?

In Bayern sind 50 Kommunen vom Umwandlungsverbot betroffen. Die Gemeinden wurden durch ein vom Freistaat beauftragtes Gutachten ermittelt. Unter anderem gilt dies auch für München. Hier und in den anderen Kommunen sind die Anträge zur Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen dann an die unteren Bauaufsichtsbehörden zu stellen. Eine Liste der Kommunen finden Sie hier.

Stand: 09.05.2023

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