Gewährleistung beim Neubau

Neubau. Vor-und Nachteile einer Neubauimmobilie beim Kauf.

Gewährleistung bei Neubauimmobilien: Was heißt das konkret?

Ein Immobilienkauf ist eine Entscheidung, die von immens vielen Faktoren beeinflusst wird. Auch nach dem Beurkundungstermin beim Notar, der Fertigstellung und Übergabe der Wohnung gibt es noch viele wichtige Punkte zu beachten. So zum Beispiel die Gewährleistung des Bauträgers. Denn wie lange diese normalerweise gilt, ist für den Eigentümer von grundlegender Bedeutung.

Gewährleistung bei Neubauimmobilien: Was bedeutet das für mich?

Ob Eigentumswohnung, konventionelles Haus oder Fertighaus: Die Gewährleistungspflicht des Bauunternehmens beginnt mit ihrer Übergabe und der damit verbundenen Bauabnahme. Entsprechend ist dieser Termin von großem Wert und sollte vom jeweiligen Käufer bzw. der Käuferin sehr ernst genommen werden. Hierbei wird gemeinsam mit dem Bauträger geprüft, ob alle Bauleistungen ordnungsgemäß erledigt wurden. Eventuelle Mängel werden ins Übergabeprotokoll für die Mängelbeseitigung durch den Bauunternehmer aufgenommen.

Hier zeigt die Erfahrung, dass es oftmals Sinn ergibt, einen externen Sachverständigen, bzw. den Vertrieb einzubeziehen. So können - in Zusammenarbeit mit dem Bauträger - alle Mängel bestmöglich erfasst und protokolliert werden. Deshalb begleiten wir von der KWAG Neubau GmbH auch alle Käufer bei der Abnahme. So können wir unsere Kunden bei diesem wichtigen Schritt mit unseren Erfahrungswerten und der nötigen Expertise unterstützen.

Wie lange ist die Gewährleistungspflicht bei Neubauimmobilien?

75% aller Baumängel treten innerhalb der ersten 5 Jahre auf. Deshalb gilt in Deutschland beim Neubau nach der Abnahme eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 5 Jahren. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Mängel nicht rügt, verwirkt seinen Anspruch auf Gewährleistung. Doch was passiert mit Mängeln, die erst im Laufe der Zeit auftreten und noch nicht im Abnahmeprotokoll enthalten sind? Keine Sorge: Treten sie innerhalb der Verjährungsfrist auf, können auch diese, nachträglich schriftlich beim Bauträger eingereicht werden. Diese unterscheiden sich individuell sehr stark je nach Haus und Bauausführung: Typische Mängel, die während der Gewährleistungspflicht auch im Neubau oftmals noch auftreten, sind: Risse am Mauerwerk oder am Putz, mangelhafte Abdichtung bei Fenstern und Türen, Probleme bei der Hauselektrik oder eine ungenügende Dämmung.

Wie kann ich von der Gewährleistungspflicht profitieren?

All diese Mängel werden beim Bauträger eingereicht und müssen für den Eigentümer kostenfrei beseitigt werden. Die Gewährleistung ist also ein wichtiges Instrument, um die eigenen Ansprüche bei Baumängeln durchsetzen zu können. Sie dient der Sicherheit des Immobilienkäufers und Eigentümers und stellt einen relevanten Faktor bei jedem Immobilienkauf dar. Auch hier gilt: Wissen ist Macht. Denn nur wenn ich über die Thematik Bescheid weiß, kann ich dieses Recht auch für mich geltend machen. Bei größeren Mängeln empfehlen wir zudem, eine externe Rechtsberatung hinzuzuziehen.

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