Zwischenfinanzierung
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Die Zwischenfinanzierung ist als Sonderform der Baufinanzierung einzustufen. Eine Zwischenfinanzierung ist in solchen Fällen erforderlich, wenn eine größere Summe Eigenkapital in Zukunft eingesetzt werden kann, die aber aktuell noch nicht verfügbar ist. Mit einer Zwischenfinanzierung kann der Zeitraum überbrückt werden, bis das Eigenkapital zum kommt. Wer beispielsweise sein Haus oder seine Eigentumswohnung in München verkaufen möchte, um ein anderes Haus oder eine kleine Eigentumswohnung zu kaufen, hat dann das Problem, die neue Immobilie bezahlen zu müssen, bevor er aber den Verkaufserlös aus einer bestehenden Immobilie erhält. Der Grund hierfür ist einfach: Die meisten Eigentümer möchten rechtzeitig einen Kaufvertrag für Ihre Immobilie in München abschließen, da sie nicht das Risiko eingehen wollen, nicht ganz ohne Immobilie dazustehen. Das Geld für Ihre „alte“ Immobilie erhalten sie aber, abgesehen von einer Anzahlung erst, bei Übergabe ihrer Immobilie an den neuen Besitzer. Es gilt also diesen Zeitraum zu überbrücken, bis also der Verkaufspreis auf das Konto einbezahlt wurde und als Eigenkapital für die Finanzierung der neuen Immobilie zur Verfügung steht. Dafür kann vorübergehend eine Zwischenfinanzierung abgeschlossen werden. Die Zwischenfinanzierung ist im Prinzip mit einem variablen Darlehen zu vergleichen, bei dem ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Rückzahlung auf einmal anfällt. In der Regel sind aber die Kosten für ein variables Darlehen deutlich höher. Ein variables Darlehen ist immer an eine Grundschuld gebunden, die im Grundbuch eingetragen werden muss. Eine reine Zwischenfinanzierung ist aber auch ohne Grundbucheintrag möglich. Der wesentliche Unterschied zwischen dem variablen Darlehen und einer Zwischenfinanzierung liegt in der Zinssicherheit. Bei einer Zwischenfinanzierung werden während der Kreditlaufzeit meist nur die Zinsen gezahlt, da eine Tilgung in einer Summe erfolgt. Bei einem variablen Darlehen hingegen setzt sich die Rate immer aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Im Unterschied zu einer Zwischenfinanzierung kann ein variables Darlehen beliebig lange fortgeführt werden. Die Zinsen werden in einem solchen Fall alle 3 bzw. 6 Monate in Abhängigkeit der Vereinbarungen im Darlehensvertrag an die dann jeweils aktuellen Konditionen des Referenzzinssatzes zuzüglich einem festen Zinsaufschlag angepasst.