Geldwäschegesetz

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Prävention zur Geldwäsche bei Immobiliengeschäften

Immobilienmakler müssen bei Käufen und Verkäufen eindeutig die Identität der beteiligten Personen feststellen. Denn die Bundesregierung sieht ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche bei Immobiliengeschäften. Laut §2 Abs. 1 Nr. 10 des GWGs, Geldwäschegesetz, müssen der Makler und dessen Mitarbeiter für Schwarzgeldtransaktionen sensibilisiert sein. Sie sind verpflichtet, die Identitäten zu überprüfen und bei Verdacht auf Geldwäsche die Behörden zu informieren. Das Gesetz sieht dabei interne und externe Pflichten für Immobilienmakler in München vor. Die Makler müssen auf Nachfrage vorlegen können, dass sie die Bestimmungen zum Geldwäschegesetz auch einhalten. Ist dies nicht der Fall, drohen hohe Bußgelder. Interne Pflichten bestehen in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter des Immobilienunternehmens. Die externen Sorgfaltspflichten beinhalten die Identifikationen der Kunden.

Identifikation bei der KWAG München

Für die Käufer und Verkäufer von Immobilien der KWAG in München bedeutet das lediglich, dass sie sich eindeutig identifizieren müssen. Dies erfolgt ganz einfach mittels Personalausweises und einer App. Die NECT-APP wird dabei zur Identifikation verwendet und vergleicht Ihr Gesicht über die Smartphone-Kamera mit dem Bild auf dem Ausweisdokument. Zudem werden sie gebeten, zwei vorgegebene Wörter vorzulesen. Die App überprüft dabei die Sicherheitsmerkmale auf dem Ausweis. Ihre Daten sind dabei stets sicher, denn diese Identifizierungsmethoden wurde auch vom TÜV Saarland überprüft und anerkannt. Die Makler der KWAG München sind dazu verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu überprüfen. Die Methode der NECT-App wurde gewählt, um nicht unsorgfältig mit Daten umgehen zu müssen und Ausweiskopien zu erstellen. Das entspricht nicht dem selbst auferlegten Datenschutz der KWAG. Sobald Ihre Identifizierung zum Immobilienkauf abgeschlossen ist, folgen die weiteren Schritte wie Kaufvertragsbesprechung und Notartermin.

Mehr Informationen bei juristischen Personen

Bei Geschäften mit juristischen Personen, also Unternehmen ist es zudem nötig, einen Handelsregisterauszug bereitzuhalten. Bei der Überprüfung muss der Immobilienmakler daneben noch den Sitz bzw. die Adresse der Gesellschaft, die Namen der Geschäftsführer sowie des Vertretungsorgans feststellen. Wirtschaftlich Berechtigte, also diejenigen Personen, die mehr als 25 Prozent und somit eine Sperrminorität besitzen, muss man zusätzlich dokumentieren. Und dafür braucht man einen Handelsregisterauszug sowie eine Gesellschafterliste. Obwohl das zunächst nach viel klingt, ist der Aufwand der Identifikation, auch für juristische Personen, durch die digitalen Methoden der KWAG München schnell und effizient erledigt.

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