Gebäudeversicherung

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Wird ihre Immobilie beschädigt und muss saniert oder gar wiederaufgebaut werden, ist die Gebäudeversicherung dafür da, die Kosten zu übernehmen. Allerdings gibt es bei der Wohngebäudeversicherung elementare Unterschiede, auf die es zu achten gilt. Empfehlenswert ist daher, dass der Eigentümer die jeweilige Gebäudeversicherung an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der betreffenden Immobilie in München anpasst. Dabei gilt die Gebäudeversicherung nur für das Objekt selbst. Befindet sich beispielsweise auch ein Nebengebäude und/oder Garagen auf dem Grundstück, werden dies im Versicherungsschein noch einmal separat aufgeführt. Dazu zählen auch Einbauten wie Einbauküchen, Bäder oder Heizungen. Bei einem Verkauf der versicherten Immobilie in München, geht die Gebäudeversicherung ab dem Zeitpunkt auf den neuen Eigentümer über, wo dieser im Grundbuch steht. Sollte der vorheriger Eigentümer allerdings seinen Zahlungsverpflichtungen der Versicherung gegenüber nicht nachgekommen sein und es entsteht ein Schadensfall, so ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen. Denn bereits nach einem Monat, wenn die erste Mahnung eingegangen ist, ist die Versicherung von allen Zahlungen befreit. Es empfiehlt sich deshalb bei einem Hauskauf, die Versicherungspolice persönlich vom Verkäufer übergeben zu lassen, weil so gewährleistet ist, dass der Versicherungsschutz bis zum Eigentumsübergang besteht.

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