Flurstück
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Ein Flurstück ist ein Grundstück im Kataster
Ein Flurstück in München ist ein offiziell und geometrisch vermessenes Stück Grund. Ein Flurstück kann mehrere Grundstücke beinhalten. Bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens und beim notariellen Kaufvertrag für eine KWAG-Immobilie in München benötigen Sie aus diesem Grund einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Begriff Flurstück bezieht sich auf den offiziell vermessenen Teil der Erdoberfläche. Im Grundbuch gehören Parzellen zu bestimmten Gebieten. Grundstücke werden oft zu sogenannten Katasterkarten zusammengefasst. Die Flurstück-Grenzen entsprechen auch denen des Grundstücks. Aber ein Grundstück kann immer noch mehrere Parzellen oder Flurstücke enthalten. Im Grundbuch hat jedes Flurstück eine eindeutige Nummer und seinen Verwendungszweck, wie zum Beispiel „Gebäude und Freiflächen“. Teile der Felder werden auf sogenannten Schlagkarten dargestellt. Aus diesem Grund werden diese Karten auch Liegenschaftskarten oder Katasterkarten genannt und enthalten amtliche Daten zur Lage und Entwicklung von Liegenschaften in München. Diese Kataster gibt es für jedes Grundstück in Deutschland.
Die Vermessung des Flurstücks
Für die Vermessung der Grundstücke in München ist das Katasteramt zuständig. In einigen Bundesländern heißt es anders. Zum Beispiel Vermessungsämter oder Landverwaltungsbehörden. Bei älteren Einträgen vermessen die Ämter die Erdoberfläche neu und aktualisieren die Liegenschaftskataster. Sobald Sie ein Grundstück von der KWAG gekauft haben, können Sie eine Grenzvermessung in Auftrag geben. Auch wenn Sie Zweifel haben, ob das Grundstück oder die Grundstücksgrenze tatsächlich richtig eingemessen ist. Dadurch erhalten Sie eine klare Vorstellung davon, was eigentlich zu Ihrer Immobilie gehört. Für die Vermessung von Grundstücken ist das Katasteramt Ihrer Stadt oder Gemeinde zuständig. Diese setzen auch Grenzsteine.
Grenzvermessung beantragen
Haben Sie beim Grenzverlauf Ihres Grundstücks Zweifel, lassen Sie am besten eine Grenzvermessung durchführen. Die Kosten erfahren Sie vom jeweiligen Katasteramt. Dadurch erhalten Sie eine klare Vorstellung davon, wo Ihr Eigentum tatsächlich beginnt und endet. Die sogenannten Teilungs- und Zerlegungsmessungen findet statt, wenn Sie nur einen Teil des Grundstücks veräußern möchten. Ihr Flurstück wird dann aufgeteilt. Umgekehrt ist es auch möglich, zwei Flurstücke zu einem zusammenzufassen. Allerdings nur, wenn sie einem Eigentümer gehören. Für die Vermessung sind ausschließlich Kataster- oder Flurbereinigungsämter, Vermessungsingenieure oder offiziell Befugte zuständig. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von KWAG München.