Dingliches Recht

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Das Eigentum an einem Grundstück ist ein Dingliches Recht

Sogenannte Eigentumsrechte sind absolute Rechte, was bedeutet, dass diese Rechte alle betreffen und von allen respektiert werden müssen. Im Bürgerliche Gesetzbuch, in den §§ 854-1296, werden die Eigentumsrechte offiziell geregelt. Das Schuldrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt Rechtsgeschäfte (Kaufverträge). Vielmehr bestimmt das Sachenrecht die Verteilung von Sachen, die mit Eigentum und Vermögen in Zusammenhang stehen. Das Sachenrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch hingegen regelt das Rechtsverhältnis zwischen Menschen und Sachen und gewährt „Eigentumsrechte“.

Durch den Erwerb der KWAG Immobilie erwirbt der Käufer Eigentum. Aber erst wenn eine Auflassungsvormerkung vorliegt und im Grundbuch eingetragen ist, ist die Eigentumsübertragung dinglich, bzw. sachenrechtlich vollzogen. Betraut er die Finanzierung des Kaufpreises mit einer Grundschuld, räumt er der finanzierenden Bank ein dingliches Recht an seiner Liegenschaft ein.

Schutzrechte

Der Inhalt von Schutzrechten kann nur begrenzt verändert werden. Das Sachenrecht ist dabei eine zwingende Rechtsform. Das bedeutet, dass man Eigentum nur durch die tatsächliche Wirkung im Sinne des Gesetzes beschränken kann. Bei Immobilien und Grundstücken gibt es verschiedene Rechte: Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten sowie befristete Dienstbarkeiten (Wohnrecht), Vorkaufsrechte und Grundpfandrechte. Diese basieren also auf dem Wohneigentumsrecht. Sie sind auf der Suche nach Wohneigentum? Bei der KWAG Immobilien in München werden Sie sicher fündig. Aus dinglichen Rechten können sich dingliche Ansprüche ergeben. Zu den dinglichen Rechten gehören Eigentum, Hypotheken und Pfandrechte. Schulden und Renten sind ebenfalls Eigentumsrechte.

Für wen gilt das dingliche Recht?

Ein Eigentumsrecht ist ein absolutes Recht. Durch dieses Recht hat der Besitzer eine direkte Verfügungsgewalt über ein Objekt. Dazu zählt u.a. der Grundbesitz. Beim Verkauf einer Immobilie gibt es zwei unterschiedliche Prozesse. Dabei vereinbaren die Parteien im notariellen Kaufvertrag die Übertragung der Immobilie. Die Eigentumsübertragung muss nach der Methode des Eigentumsrechts an Sachen erfolgen. Zu diesem Zweck wird durch die Übertragung des Eigentums an den Erwerber das Grundstück der KW AG im Grundbuch aufgelassen.

Wichtiges kurz zusammengefasst

Bei den Sachrechten unterscheidet man zwischen Persönlichkeitsrechten, geistigen Eigentumsrechten, Unternehmensgründungs- und Verwaltungsrechten sowie absoluten Rechten. Bezugnehmend auf die Eigentumsrechte regelt § 90 BGB den rechtlichen Übergang von Eigentum und Immobilieneigentum an natürliche Personen.

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