Bieterverfahren

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Was ist ein Bieterverfahren?

Dem Eigentümer steht es vor dem Immobilienverkauf frei, ob er bei seinem Immobilienmakler einen Mindestpreis für die Immobilie festlegt, welcher im Exposé auch offen kommuniziert wird. Durch das Bieterverfahren entsteht eine Wettbewerbssituation, die sich am Markt und somit an der Nachfrage orientiert. Der Preis, zu dem die Immobilie am Ende veräußert wird, wird deshalb maßgeblich durch die potentiellen Interessenten bestimmt und zieht einen Anstieg des Kaufpreises mit sich.

Wann wird ein Bieterverfahren angewendet?

Das Bieterverfahren wird vor allem bei Immobilien angewendet, die sich nicht gut verkaufen lassen, bei Objekten, die bereits schon länger erfolglos auf dem Markt angeboten wurden oder bei Immobilien, bei welchen der Verkäufer einen höheren Verkaufspreis erzielen möchte. Dieses Verfahren wird in Deutschland nicht oft verwendet, trotzdem bietet das Bieterverfahren dem Verkäufer die Möglichkeit, seine Immobilie mit Erfolg zu verkaufen. Zunächst wird mit der Vermarktung der Immobilie begonnen, was sich in Form einer Anzeige gestaltet. Das Bieterverfahren endet dann mit der Ermittlung des Höchstgebotes, das innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums, abgegeben worden ist.

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

Folgende Phasen durchläuft das Bieterverfahren:

1.       Das Objekt/die Immobilie wird durch den Immobilienmakler auf Immobilienportalen oder in Zeitungen in Form einer Anzeige inseriert und sowohl das Bieterverfahren als auch der Besichtigungstermin dadurch öffentlich gemacht.

2.       Der Besichtigungstermin der Immobilie findet in der Regel als Sammelbesichtigung statt, kann aber in Absprache mit dem Immobilienmakler, was meist einen Ausnahmefall darstellt, auch als Einzelbesichtigung stattfinden.

3.       Alle potentielle Kaufinteressenten müssen in einem vorgegebenen Zeitraum ihre jeweiligen Gebote für die Immobile abgeben.

4.       Der Immobilienmakler klärt die Interessenten über den aktuellen Status des Bieterverfahrens sowie dem derzeitigen Höchstgebot auf.

5.       Nach Auswertung der Gebote, nimmt der Immobilienmakler Kontakt zu dem Höchstbietenden Kaufinteressenten auf.

6.       Der Eigentümer der Immobilie, die dem Bieterverfahren unterliegt, erhält von dem Immobilienmakler eine Auflistung aller unverbindlichen Gebote der Kaufinteressenten.

Je nach gewählter Verfahrensart, erledigt der Immobilienmakler das Bieterverfahren im Offline-Bereich, anhand E-Mail-Korrespondenz oder Online.

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