Bauerwartungsland

Tags

Bauerwartungsland ist im Bebauungsplan gekennzeichnet

Eine Gemeinde oder Stadt kann Baugebiete ausweisen oder Landfläche als Bauerwartungsland. Das zukünftige Bauland hat dabei hohes Baupotential und wird früher oder später zum Baugebiet. Was ein Bauerwartungsland ist, wird offiziell in §3 der Immobilienbewertungsverordnung, der ImmoWertV genannt. Zu unterscheiden ist es von tatsächlichem Bauland, das bereits voll erschlossen ist und bebaut werden kann. Das Bauerwartungsland ist noch nicht erschlossen, besitzt also noch keinen straßenbaulichen Zugang, kein Wasser- und Abwassernetz und noch keine technischen Verkabelungen.

Ob und wann ein Gebiet erschlossen wird, liegt bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Meist wird erst ein Baugebiet vollständig verkauft und erschlossen, bevor das nächste kommt. Von den Kosten her sind die unerschlossenen Bereiche um einiges günstiger als voll erschlossenes Bauland. Ihre Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiter der KWAG Immobilien GmbH gerne.

Wann wird Bauerwartungsland zum Bauland?

Ob ein Baugebiet erschlossen wird, hängt von vielen Faktoren ab. Häufig sind mit der Finanzierung solcher Gebiete hohe Kosten für die Gemeinde oder die Stadt verbunden. Möchten Sie Bauerwartungsland kaufen, wenden Sie sich an die KWAG Immobilien in München. Bei der Finanzierung bewerten Banken das Bauerwartungsland als Ackerland, was ein enormer Preisvorteil zum Bauland ist. Aufgrund des geringen Bodenwertes, reicht vielen Banken die Sicherheit jedoch nicht und Sie müssen weitere Sicherheiten vorweisen. Genaueres erfahren Sie bei Ihrem Bankansprechpartner.

Freigabe der Bebauung

Die Stadt München muss das Bauerwartungsland als Bauland ausweisen. Dabei fallen Erschließungskosten an. Üblicherweise tragen diese Kosten die Gemeinde und der Käufer gemeinsam. Die Höhe der Kosten variiert hinsichtlich der Entfernungen zu Anschlüssen und auch anhand der anteiligen Grundstücksfläche. Immobilien und Grundstücke, die über die KWAG angeboten werden, spüren eine enorm hohe Nachfrage. Daher begeben sich Bauwillige auch häufig auf die Suche nach Bauerwartungsland, gerade wenn der Hausbau noch nicht aktuell ist. Man muss etwas Geduld aufbringen, bis das potentielle Land auch als Baugebiet mit Bebauungsplan ausgewiesen wird. Jedoch steht dem Eigentümer dann auch der Wiederverkauf frei. Mit Glück wird das Bauland bereits nach zwei Jahren deklariert, in anderen Fällen kann dies jedoch auch zehn Jahre in Anspruch nehmen. Daher bestehen immer eine gewisse Unklarheit und Unsicherheit. Kosten kommen dabei auch beim Bauerwartungsland auf den Eigentümer zu. Dazu zählen Grundsteuer der Klasse B. Weitere Informationen und Auskunft über Bauerwartungsland in der Nähe von München erhalten Sie von KWAG Immobilien.

Bild folgt
Es wird derzeit nur der Portrait-Modus unterstützt, bitte drehen Sie Ihr Smartphone.