Umkehrhypothek

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Ganz konträr zu einem herkömmlichen Hypothekendarlehen zahlt der Eigentümer einer Immobilie als Kreditnehmer weder Zinsen noch eine Tilgung. Der entsprechende Kredit wird erst beim Tod des Eigentümers abgelöst. Bis dahin kann der Eigentümer mietfrei in seinem eigenen Objekt leben. Dennoch ist ein vorzeitiger Verkauf durch den Eigentümer selbst auch möglich. Aus dem entsprechenden Verkaufserlös muss er aber dann auch das gegebene Darlehen tilgen. Die Umkehrhypothek eignet sich insofern als Alternative zum herkömmlichen Hypothekendarlehen, als Banken Hypothekendarlehen nur noch dann gewähren dürfen, wenn sichergestellt ist, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, das Darlehen nebst Zinsen zu Lebzeiten noch zurückzahlen kann. Bei einer Umkehrhypothek sind vom Eigentümer der Immobilie zu Lebzeiten weder Zins noch Tilgung zu zahlen. Nach Ableben des Eigentümers verkauft der Darlehensgeber vereinbarungsgemäß die Immobilie und tilgt aus dem Erlös das Darlehen – nicht selten rechnen sich Geldgeber bei Veräußerung der Immobilie einen hohen Gewinn aus.

Bis dahin steigt jedoch kontinuierlich die Schuld durch die entsprechende Zinslast. Umkehrhypotheken werden auch als Immobilienrente oder Leibrente bezeichnet.

Umkehrhypotheken sind per se ein teures Produkt. Entsprechend hohe Abschlussgebühren und Zinssätze sowie erhebliche Risikoabschläge mindern ihre Attraktivität deutlich. In der Regel werden nur bis zu 40 % des Verkehrswertes beliehen. Aus diesem Grund kommen Immobilien in ungünstiger Lage, und vor allem auf dem Land, eher weniger Betracht, sondern eher Metropolen wie die Stadt München oder der Umkreis. Die realistische Einschätzung der Restlebenszeit des Eigentümers der Immobilie gilt auch als nicht unproblematisch.

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