Grundpfandrecht

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Das Grundpfandrecht dient als Sicherheit bei Immobilienkrediten

Wer sich in München mit Immobilienfinanzierung beschäftigt, stößt früher oder später auf eine Baufinanzierung und das Grundpfandrecht stoßen. Denn es ist üblich, zum vorhandenen Eigenkapital zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen. Wie der Name schon sagt, ist das Grundpfandrecht in München ein sogenanntes Pfandrecht. Ein Pfandrecht ist im Sachenrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Das heißt, wenn der Kreditnehmer die vereinbarten Rückzahlungsfristen nicht einhält, pfändet die Bank das Vermögen des Kreditnehmers oder dient als Sicherheit für das genommene Darlehen. Das Pfand ist damit eine Garantie für etwas, das die eine Partei der anderen gibt. Eine Hypothek bezieht sich auf ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht. Neben dem Grundstück selbst sind häufig auch darauf errichtete Gebäude betroffen. Alle drei Rechte werden für besicherte Finanzierungsdarlehen genutzt. Dabei spielen sie insbesondere bei Hypotheken eine wichtige Rolle.

Die Formen der Grundpfandrechte

Die mit Abstand häufigste Form des Pfandrechts an Münchner KWAG-Immobilien sind Grundschulden. Eine Grundschuld trägt der zuständige Notar ins jeweilige Grundbuch ein. Die sogenannte Sicherungsgrundschuld sichert Forderungen des Kreditgebers ab. Zudem gibt es die Gesamtgrundschuld, bei der eine Grundschuld auf mehreren Grundstücken lastet. Außerdem noch die Eigentümergrundschuld, die selbst in das Grundbuch eingetragen werden und als Sicherheit dienen kann. Die zweite Form des Grundpfandrechts ist eine Hypothek. Auch diese vermerkt man im Grundbuch. Jedoch wird sie nach vollständiger Tilgung gelöscht. Drittes Grundpfandrecht ist die Rentenschuld. Rentenschulden sind ebenso Grundstücksbelastungen. Sie sind jedoch selten anzutreffen. Dabei handelt es sich in der Regel um einfache Grundschuldenverzeichnisse für Immobilienkredite. Grundpfandrechte sind eine Unterkategorie des Pfandrechts im deutschen Sachenrecht. Grundpfandrechte beziehen sich immer auf grundstücksgleiche Rechte (z. B. Miteigentum an einer Wohnung). Normalerweise erstrecken sie sich auch auf das Einzeleigentum an Immobilien, die auf dem Grundstück als Teileigentum errichtet werden. Hypotheken werden in der Regel vom Eigentümer an den Kreditgeber als Sicherheit für das Darlehen gestellt. Dies ist besonders wichtig für die Immobilienfinanzierung.

Die Hypothek unterliegt Gesetzen

Im Bankwesen wird die Einrichtung eines Hypothekendarlehens normalerweise durch einen Vertrag über eine besicherte Anleihe geregelt. In jedem Fall muss es in das entsprechende Grundbuch eingetragen werden. Nur so ist die Wirksamkeit gewährleistet. Von den drei oben erwähnten Pfandrechten unterliegen Hypotheken den detailliertesten Gesetzen. Daher stammen einige der Bestimmungen für Grundpfandrechte aus den Bestimmungen für Hypotheken.

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