Grundbuchauszug

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Was versteht man unter einem Grundbuchauszug

Eine Zusammenfassung oder eine Kopie der gesamten Eintragungen einer Immobilie aus dem Grundbuch ist ein sogenannter Grundbuchauszug. Alle wichtigen Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Rechten etc. Sind daraus ersichtlich. Man kann dabei zwischen einen beglaubigten und einem unbeglaubigten Auszug unterscheiden. Bei einem beglaubigten Auszug versichert das Grundbuchamt die Richtigkeit der Angaben der Grundbuchauszugs. Meist reicht allerdings ein unbeglaubigter. Gerade bei der ersten Einsichtnahme bei einem beabsichtigten Immobilienkauf über die KWAG in München ist zunächst der unbeglaubigte ausreichend. Beim Kauf der Immobilie ist dann aber der beglaubigte Grundbuchauszug notwendig, denn dieser belegt die Eigentumsverhältnisse. Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in München, dann kontaktieren Sie gerne die kompetenten Makler der KWAG in der Leopoldstraße in München.

Unbeglaubigter vs. Beglaubigter Grundbuchauszug

Gerade für die eigenen Dokumente ist es ausreichend, einen unbeglaubigten Grundbuchauszug anzufordern. Auch wenn Mieter wissen möchten, wer der Vermieter ist, genügt der unbeglaubigte. Aber nicht jeder erhält einfach so das Dokument vom Amt. Um diesen zu erhalten, muss man ein berechtigtes Interesse vorweisen. Als Eigentümer des Grundstücks oder Miteigentümer ist das kein Problem. Auch als Gläubiger kann man sein Interesse begründen. Kreditinstitute, Behörden, Notare, Vermesser oder auch Gerichte können ebenso Einsicht erhalten.

Die Beantragung des Auszugs aus dem Grundbuch

Um eine Kopie zu erhalten, meldet man sich beim zuständigen Amtsgericht, beim Grundbuchamt. Hier kann man auf verschiedene Weisen vorgehen. Die schriftliche Antragstellung muss dabei die exakte Bezeichnung der Immobilie beinhalten. Auch die Nummer des Grundstücks, Straße, Hausnummer und Grundbuchbezirk muss man angeben. Aber auch persönlich kann beim Grundbuchamt vorgesprochen werden. Halten Sie dafür Ihren Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung parat. In Zeiten der Digitalisierung ist es zudem möglich, den Auszug online anzufordern. Dabei gibt man sein Interesse mit an, da man als Nichteigentümer nicht einfach so an Grundbucheinträge kommt. Das kann ein Erbschein, ein Mietvertrag oder aber ein Kaufvertrag sein. Die Makler der KWAG in München unterstützen Sie auch bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs. Bei den Kosten ist zwischen unbeglaubigt und beglaubigt zu unterscheiden. Der beglaubigte Grundbuchauszug ist teurer als der ohne Beglaubigung, welcher bereits ab zehn Euro erhältlich ist.

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