Erbschaftssteuer

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Die Erbschaftssteuer wird bei Erbantritt fällig

Sobald ein Erbe im Raum steht, gilt es einiges zu beachten. Wenn der Erbe den Nachlass annimmt, so muss er Erbschaftssteuer zahlen. Wie hoch die Erbschaftssteuer ist, wird individuell berechnet. Die Höhe hängt dabei von zwei Faktoren ab. Ein Aspekt ist der Grad der Verwandtschaft zwischen dem Erben und dem Erblasser. Wie bei der Höhe des Nachlasses selbst können Sie abhängig von verschiedenen Faktoren Steuerbefreiungen oder Steuersätze geltend machen. Sie können sogar Erbschaftssteuer sparen. Wird die Erbschaft in München angenommen, muss sie dem Finanzamt München gemeldet werden. Wenn Sie die Erbschaft verweigern, brauchen Sie sich nicht zu melden. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft hat drei Monate Zeit, den Nachlass zu erklären. Ob Sie erbschaftssteuerpflichtig sind und wie hoch die Steuer ist, ermittelt Ihr zuständiges Finanzamt individuell. Sie sollten Ihre jeweiligen Entscheidungen sorgfältig reservieren. Beim Immobilienkauf über die KWAG fallen keine Erbschaftssteuern an. Lediglich Grunderwerbsteuer sowie die Kaufnebenkosten.

Über die Zahlung der Erbschaftssteuer entscheidet das Finanzamt nach verschiedenen Gesichtspunkten

Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und den Erben gelten unterschiedliche Grundlagen. Im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen und Steuersätzen. Wenn Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen, teilt Ihnen das Finanzamt dies mit. Sie müssen diese Gebühr begleichen. Einen entsprechenden Bescheid können Sie bis zu vier Jahre nach Ihrer Erbschaft erhalten. Der grundsätzliche Überprüfungszeitraum des Finanzamtes beträgt nämlich vier Jahre. Während dieser Zeit kann es Ihre Daten überprüfen und Benachrichtigungen senden. Diese Frist gilt bis zum Ende des Jahres, in dem die Erberklärung abgegeben wird. Verstreicht die Frist und das Finanzamt hat Ihnen keinen Erbschaftssteuerbescheid zugestellt, müssen Sie keine bezahlen.

Alle wesentlichen Vermögenswerte werden zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen

Beim Kauf einer KWAG-Immobilie fallen Steuern an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet das Finanzamt. Sie orientiert sich am jeweiligen Verkehrswert der Immobilie. Bei der Erbschaft einer Immobilie nutzt man den Marktwert zur Berechnung der Erbschaftssteuer. Eine kostenlose Immobilienbewertung können Sie online bei der KWAG machen. Auch hier sind alle Details zum Thema Erbschaft wichtig. Diese sind dem Finanzamt gesondert in einer Anlage mitzuteilen. Anschließend wird die Steuererklärung mit Anlagen und einem Nachlassverzeichnis an das für Sie zuständige Finanzamt übermittelt. Vorlagen für Nachlassregistrierungen und andere Formulare erhalten Sie beim Bundesfinanzamt. Diese bearbeiten auch Ihren Antrag.

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