Erbengemeinschaft

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Die Erbengemeinschaft regelt die Aufteilung des Nachlasses

Ein Erblasser ist die verstorbene Person, die ihr Eigentum ihren Erben überlässt. Sind mehrere Erben für ein gemeinsames Objekt bestimmt, so ist das eine Erbengemeinschaft. Häufig kommt eine Erbengemeinschaft zustande, wenn der Nachlass nicht explizit geregelt ist und die gesetzliche Erbfolge zutragen kommt. Beispielsweise stirbt der Vater und vererbt das Haus zu 50% an seine Frau und zu 50% an seine Kinder. Demnach liegen die Rechte und Pflichten bei seinen gemeinschaftlichen Erben. Diese Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die man auch Gütergemeinschaft nennt. Sie besitzt das gemeinsame Eigentum aller.

Eine schnelle und konfliktfreie Verteilung des Nachlasses ist wichtig und nötig. Die fragliche Teilung ist als Nachfolgestreit bekannt. Das Erbrecht § 2032 I BGB legt den rechtlichen Rahmen für die Erbengemeinschaft fest. Dennoch haben viele Münchner Hausbesitzer ihre Altlasten zu Lebzeiten gelöst. Insbesondere um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten verkaufen möchten, auch um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, wenden Sie sich gerne an das Team der KWAG. Andernfalls gehen Sie zu einem Notar und klären den Vorgang mit einem möglichen gesetzlichen Erben. Daher sind Erbschaftsstreitigkeiten selten sinnvoll. Denn im Zweifelsfall, wenn der Erbstreit zu keinem Ziel führt, ordnet das Gericht eine Teilversteigerung an.

Auflösung und Übertragung von Eigentum

Die Erbteilung sollte zivilisiert und konfliktfrei geregelt werden. Eine Erbsache ist häufig auch mit vielen Emotionen verbunden. Gerade bei Immobilien gibt es viele Möglichkeiten, den Verkauf zu verweigern. Lehnt einer der anderen Erben ab, weil er das Familieneigentum behalten will, besteht die Möglichkeit, es zu vermieten. Damit kann man die Betriebskosten der Immobilie vorerst decken. Eine offene Kommunikation und das Abwägen von Vor- und Nachteilen sind dabei wichtig. Dabei sollte auch immer eine Bewertung der Immobilie erfolgen. Für eine erste Marktpreiseinschätzung nutzen Sie am besten die Online-Wertermittlung der KWAG. So erhalten Sie schnell und unkompliziert eine reale Marktpreiseinschätzung. Eine detaillierte Wertermittlung erhalten Sie von den Immobilienmaklern der KWAG.

Wenn ein Gericht eine geteilte Auktion anordnet

Manchmal kommt es vor, dass die Eigentümergemeinschaft keine Einigung findet. Jeder Miterbe kann die Mitglieder der Erbengemeinschaft bitten, eine friedvolle Lösung zu erreichen. Trotzdem kommt es häufiger zu Streitigkeiten oder Erbauseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft. Kann keine Einigung erzielt werden, kommen Teilversteigerungen zum Einsatz. Um Zwangsverkäufe zu vermeiden, wenden Sie sich gerne an das KWAG-Team in München. Wir von der KWAG unterstützen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie.

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