Einheitswert

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Der Einheitswert ist die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer

Der Einheitswert einer Immobilie dient als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer. Diesen Wert nehmen Finanzämter ebenso zur Berechnung der Grunderwerbsteuer. Diese Gebühr muss der Eigentümer zahlen. Die Grundsteuer wird nach dem Erwerb einer KWAG-Immobilie vom Finanzamt berechnet. Neben Grundsteuern können auch Gewerbesteuern festgesetzt werden. Finanzbehörden verwenden die Steuerbemessungsgrundlage, um Steuerbescheide für Immobilien zu erstellen. Betroffen sind alle privaten, gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Immobilien und Grundstücke. Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert durch zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden: die Einheitswertmethode und die Bewertung nach der Sachwertmethode. Der Schätzwert ist der Wert, der als Bemessungsgrundlage für die Berechnung verschiedener Steuern verwendet wird. Der Marktwert hingegen ist der erwartete Verkaufspreis der Immobilie. Daher handelt es sich in der Regel um einen Angebotspreis.

Einheitswert und Gewinn

Um den Schätzwert einer Immobilie in München zu ermitteln, muss man vorab den Ertragswert ermitteln. Dies gilt für KWAG-Immobilien im Neubau und im Bestandsbereich. Aber auch beispielsweise für Mietimmobilien, Wohnungsbau, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Immobilien. Dieser Wert wird auf der Grundlage des jährlichen Bruttogewinns der Immobilie berechnet. Kann man den Jahresbruttogewinn nicht ermitteln, nutzt man den tatsächlichen Wert der Vermögensbewertung. In die Ermittlung fließen Standortfaktoren und bauliche Gegebenheiten sowie mögliche Wertminderungen oder Wertsteigerungen ein. Bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert die Basis.

Informationen zur Wertermittlung bei der KW AG

Auskünfte zur Bewertung Ihrer neuen KWAG-Immobilie erhalten Sie von den Mitarbeitern oder auch vom Finanzamt. Das ist noch nicht der endgültige Steuerbescheid, sondern der vom Finanzamt ermittelte Wert des Objekts. Diesen ziehen sie zur späteren Steuerermittlung heran. Bei einem Grundstücksverkauf und Eigentümerwechsel errechnet das Finanzamt den bisherigen Anteilswert sowie den zukünftigen Anteilwert. Infolgedessen benachrichtigt es zukünftige Besitzer von Standardwerten mittels Standardwertbenachrichtigungen. Erfolgt ein Eigentümerwechsel, so geschieht das normalerweise innerhalb eines Jahres. Kommt es jedoch zu einem Eigentümerwechsel durch Erbschaft oder Schenkung, kann die Verarbeitung, Berechnung und Lieferung des ermittelten Wertes länger dauern. Wenn nach dem Sachwertverfahren ermittelt, zählen dazu die Werte von Grundstück, Gebäude und Außenanlagen. Der Gebäudewert errechnet sich aus dem umbauten Raum und den durchschnittlichen Herstellungskosten. In den kommenden Jahren, genau bis 2025, wird es eine Reform der Grundsteuerberechnung geben. Seit Januar 2022 und bis zum 31.12.2024 gilt dabei eine Übergangsregelung.

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