Besitz

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Der Besitz einer Immobilie in München

Zwischen Besitz und Eigentum muss man unterscheiden. Auch juristisch ist der Unterschied bedeutend. Denn auch in Kaufverträgen bei Immobilien findet man die Begriffe Besitz und Eigentum. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied besteht. Wer Eigentümer einer Immobilie ist, steht im Grundbuch, der Besitzer ist dort hingegen nicht vermerkt. Um eine Immobilie zu kaufen, muss daher unbedingt eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Erst dann ist man rechtmäßiger Eigentümer der durch die KWAG verkauften Immobilie. Auch darf nur der Eigentümer das Haus oder die Wohnung in München verkaufen sowie die Immobilie belasten. Beispielsweise mit einer Grundschuld. Vor der Eigentumsumschreibung erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar sowie die Auflassung. Als Besitzer bezeichnet man denjenigen, der die Sachherrschaft über etwas hat. So ist zum Beispiel der Mieter einer Wohnung in München der Besitzer dieser, aber nicht der Eigentümer. Dem Mieter wurde die Immobilie zum Gebrauch überlassen.

Übergang ins Eigentum

Wann die Immobilie in das Eigentum übergeht, regelt sich im Kaufvertrag. Einen Kaufvertragsentwurf erhalten Sie von der KWAG München. Dort steht häufig, dass der “Besitz und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber” übergeben. Und das zu einem bestimmten Datum. Dieses Datum ist auch der Tag des wirtschaftlichen Zugangs. Ab da an hat der neue Eigentümer alle Verpflichtungen zu tragen sowie die anfallenden Kosten zu tragen. Der Besitzübergang erfolgt häufig schon früher, meist mit Schlüsselübergabe.

Besitzübergang bei vermieteten Wohnungen

Gerade bei Immobilien als Kapitalanlage der KWAG sind die Wohnungen meist vermietet. Das Mietverhältnis bleibt auch bei einem Kauf bestehen. Auch die Kaution ist bei einem Auszug dann vom neuen Eigentümer zurückzuzahlen. Erst wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht, ist der Käufer der Vermieter der Immobilie. Bis zur Eigentumsumschreibung ist der Verkäufer noch Vermieter. Da aber der Besitz schon früher übergeht, nimmt man häufig einen Passus im Kaufvertrag mit auf. Dieser soll die Rechte und Pflichten des Käufers bis zum tatsächlichen Übergang stärken. Dieser kann dann bereits, wenn er die Vollmacht hat, Mieterhöhungen, Mahnungen etc. Vornehmen. Möchte der Käufer Eigenbedarf anmelden, um die Immobilie in München selbst zu bewohnen, geht dies erst, sobald er rechtmäßiger Eigentümer ist. Also erst, wenn er auch im Grundbuch steht.

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