Auflassungsvormerkung

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Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Unter einer Auflassungsvormerkung versteht man, die Ankündigung eines Eigentumsüberganges, wodurch dieser aber noch nicht vollzogen ist. Die Vormerkung erfolgt demnach vor der Auflassung. Dadurch kann jeder, der Einblick in das Grundbuch hat, sehen, dass für dieses Grundstück bereits ein Kaufvertrag vorliegt, welcher gerade abgewickelt wird, wodurch der Käufer rechtlich abgesichert ist.

Was passiert nach der Auflassungsvormerkung?

Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch, wird der Käufer durch den Notar davon in Kenntnis gesetzt, dass dieser nun den Kaufpreis bezahlen soll.

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