Renovierung

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Die Renovierung einer Immobilie ist dann unumgänglich, wenn die Bausubstanz nicht regelmäßig instandgehalten wird oder aber auch bei auftretenden Schäden an der Bausubstanz keine Instandsetzung erfolgte. Die Grenzen der einzelnen Begriffe sind oft fließend, wobei unter einer Renovierung solche Maßnahme zu verstehen sind, die über die reine Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehen und primär auf eine grundlegende Neugestaltung der Immobilie abzielen. Im Kern des Begriffs geht es aber darum, abnutzungsbedingte Schäden durch alltäglichen Gebrauch, z.B. Wasserschäden zu beseitigen und zumindest den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Werden aber bei dieser Gelegenheit Bausubstanz und Gebäudeteile auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und gegebenenfalls neue Bauvorschriften herangezogen. so spricht man von. einer Sanierung der Immobilie. Eine typische Renovierungsmaßnahme würde hingegen die umfassende Beseitigung von Wasserschäden in einem Badezimmer darstellen. Wird bei dieser Gelegenheit ein vorhandenes altes Wasserabflussrohr gegen ein modernes Kunststoffrohr ausgetauscht und hierfür die Wand geöffnet, wird saniert. Ist die Eigentumswohnung auch noch vermietet, verwendet das Mietrecht für die Renovierung Begriff Schönheitsreparatur. Mieter sind per Mietvertrag regelmäßig dazu verpflichtet, in bestimmten zeitlichen Abständen Schönheitsreparaturen in ihren Räumlichkeiten vorzunehmen. Will der Eigentümer einer Immobilie diese verkaufen, sollte er Überlegungen anstellen, ob er mit einer Renovierung nicht nur den Kaufpreis höher ansetzen kann. Vielleicht kann er potentielle Interessenten genau damit für seine Immobilie eher begeistern, als wenn er bestimmte Renovierungsmaßnahmen unterlassen hätte.

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