Instandhaltungskosten

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Damit eine Immobilie langfristig ihren Zustand hält, sind Instandhaltungskosten maßgeblich für die Wertsicherung der Immobilie. Würden diese nicht stattfinden, wäre das Risiko, dass sich der Zustand der Immobilie im Laufe der Zeit aufgrund von Alterung, Witterung oder Abnutzung massiv verschlechtert. Unter Instandhaltungskosten versteht man die Erhaltung eines Gebäudes oder die von einem Haus. Um einen Wertverlust entgegenzuwirken, ist es ratsam, Wartungen, Inspektionen, Verbesserungen und Instandsetzungen in regelmäßigen Abständen sorgfältig zu verrichten. Die Kosten für die Instanthaltung der Immobilie können vom Eigentümer in der Steuer prinzipiell geltend gemacht werden. Sofern im Mietvertrag keine andere Regelung bezüglich der Kostenübernahme für die Instandhaltung festgehalten wurde, sind die Aufwendungen vom Vermieter zu entrichten. Abschreibungsfähig sind auch jene Instandhaltungskosten, welche binnen drei Jahre nach Immobilienkauf entstehen und höher als 15% der Anschaffungskosten sind. Eine klare Unterscheidung von Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten erweist sich meist als problematisch. Der Begriff Instandhaltung bedeutet prinzipiell, eine prophylaktische Maßnahme um das Objekt vor Witterung, potentiellen baulichen oder ähnlichen Schäden zu schützen. Auch kleine, regelmäßige Instandsetzungskosten fallen in diese Kategorie. Die Instandsetzung bezieht sich auf alle baulichen Maßnahmen, die nötig sind, um den laut Vertrag ursprünglichen Zustand des Objekts nachzubilden. Um größere Instandsetzungsmaßnahmen zu vermeiden, sollte der Eigentümer der Immobilie diese in regelmäßigen Abständen einer Instandhaltung unterziehen. Zudem lässt sich eine gepflegte und intakte Immobilie am Markt weitaus leichter und besser verkaufen.

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